fLotte Brandenburg: Freie Lastenräder für Brandenburg

Freie Lastenräder sind kostenfrei, für alle zugänglich und damite eine echte Alternative zum Auto. Mit dem Projekt "fLotte Brandenburg" und den über 30 kostenlosen Lastenrädern bringen wir ein echtes Stück Verkehrswende auf die Straße!

Ein Lastenrad unkompliziert ausleihen, damit den Wochenend-Einkauf erledigen und das Auto einfach mal stehen lassen: Genau das wünschen sich viele Menschen in Brandenburg. Deshalb stehen ab jetzt auch in Brandenburg freie Lastenräder unter www.flotte-brandenburg.de kostenlos zum Ausleihen bereit - mittlerweile über 30 freie Lastenräder im ganzen Land!

Sie haben ein Rad, das Sie gerne mit anderen in Ihrer Nachbarschaft teilen wollen? Oder Sie möchten, zum Beispiel als Unternehmen oder Kommune, von den Förderungen Gebrauch machen und ein freies Lastenrad anschaffen und wissen nicht, wie? Wir freuen uns, wenn immer mehr private, gewerbliche oder institutionelle Besitzer ihr Lastenrad kostenlos der Allgemeinheit zur Verfügung stellen wollen. Ein Handbuch gibt einen ersten Einblick und beantwortet Fragen zu...

  • das richtige Fahrrad und der richtige Standort
  • Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten (u.a. Lastenradprämie des Landes Brandenburg)
  • und zu allen Fragen rund um den Verleih, den Buchungsprozess, Versicherung uvm.

Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.


Die Nachfrage nach freien Lastenrädern und nach Beratung ist groß. Mit fLotte Brandenburg machen wir Ihnen ein Angebot: Wir beantworten all Ihre Fragen rumd ums freie Lastenrad - und helfen Ihnen mit unserer Buchungsplattform den Verleih unkompliziert zu organisieren.

Ingrid Schmeißer, Aufbauteam fLotte Brandenburg und Mitglied im ADFC Brandenburg Landesvorstand

 

Über fLotte Brandenburg

fLotte Brandenburg ist ein gemeinsames Projekt der Landesverbände des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) Brandenburg und des ökologischen Verkehrsclub Brandenburg (VCD Brandenburg). Wir arbeiten in enger Kooperation mit der fLotte Berlin, der großen Schwester und nutzen die technische und organisatorische Infrastruktur.

 

 

Fördermittel: Deutsche PostCode-Lotterie

Wir bedanken uns bei "PostCodeLotterie" für die bewilligten Fördermittel und die finanzielle Unterstützung! Mit diesen Fördermitteln können wir Schritt für Schritt selbständig werden. Aktuell arbeiten wir unter Hochdruck an einer eigenen Website und an einer neuen Buchungsplattform.

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https://brandenburg.adfc.de/artikel/flotte-brandenburg

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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