Rettet das Mobilitätsgesetz und kommt zur Fahrrad-Demo am 12. Oktober 2023

Helft uns das Mobilitätsgesetz für Brandenburg zu retten und macht mit uns in der Öffentlichkeit deutlich: So, wie das Gesetz jetzt entkernt wurde, ist es nicht mehr tragbar. Damit bleibt die Verkehrswende in Brandenburg weiterhin aus!

Kurz vor der Sommerpause haben wir nach zähen Verhandlungen der Öffentlichkeit ein "Mobilitätsgesetz für Brandenburg" vorgestellt und den Entwurf an das Parlament übergeben, mit der klaren Ansage: Keine weiteren Kompromisse mehr.

Im Laufe des weiteren Gesetzgebungsverfahrens wurde der Entwurf jetzt in entscheidenden Punkten beschnitten: Wir haben die Abkehr vom Prinzip der nachfrageorientierten Planung gefordert, die vor allem im ländlichen Raum zu weiteren Abbestellungen führt und das Prinzip der angebotsorientierten Planung für den Umweltverbund aus Rad- Fuß und öffentlichen Verkehr im Gesetz festgeschrieben. Das wurde herausgestrichen.

Kommt zur Demo vor dem Verkehrsausschuss am 12. Oktober 2023

Der Gesetzesentwurf wird am 12. Oktober im Verkehrsausschuss des Landtages und danach im Parlament beraten. Die Landtagsabgeordneten haben die Chance, die wichtigen Regelungen, die gestrichen wurden, wieder ins Gesetz aufzunehmen und sogar noch darüber hinaus zu gehen.

Wir müssen jetzt unbedingt gemeinsam den Druck auf die Politik erhöhen und öffentlich sagen:
In dieser beschnittenen und entkernten Fassung ist der Gesetzesentwurf für uns nicht mehr tragbar. 

Helft uns das Mobilitätsgesetz zu retten:
Kommt zur Fahrrad-Demo am 12. Oktober 2023 um 9:15 Uhr nach Potsdam zum Landtag und bringt eure Freund:innen mit!

Nach dem gescheiterten Insektendialog mit der Volksinitiative Artenvielfalt darf nicht noch ein zweiter Dialog mit einer erfolgreichen Volksinitiative scheitern. Das wäre ein Armutszeugnis für die Demokratie in Brandenburg und würde den demokratiefeindlichen Kräften in diesem Land in die Hände spielen.

 

Hintergrund

Um diese Inhalte geht es

Der Gesetzesentwurf, der am 11. Juli auf einer Pressekonferenz vorgestellt wurde, stellt für uns einen Minimalkonsens dar. Im Laufe des weiteren Gesetzgebungsverfahrens wurde der Entwurf jetzt in entscheidenden Punkten beschnitten. Unter anderem geht es um folgende Inhalte:

  1. Das ÖPNV-Gesetz wurde aus dem Mobilitätsgesetz herausgelöst.
  2. Das Bekenntnis zum Ausbau des öffentlichen Verkehrs und das Ziel, auf eine Mobilitätsgarantie hinzuarbeiten, wurden gestrichen.
  3. Das Ziel eines barrierefreien ÖPNVs wurde gestrichen.
  4. Wir haben die Abkehr vom Prinzip der nachfrageorientierten Planung gefordert, die vor allem im ländlichen Raum zu immer weiteren Abbestellungen im öffentlichen Verkehr geführt hat. Dafür konnten wir das Prinzip der angebotsorientierten Planung für den Umweltverbund aus Rad- Fuß und öffentlichen Verkehr in das Gesetz hineinverhandeln. Dieser Paradigmenwechsel wurde wieder herausgestrichen.
  5. Die Beurteilung des Radwegenetzes als Voraussetzung für ein einheitliches Qualitätsniveau wurde gestrichen.
  6. Der Ausbau der präventiven Verkehrssicherheitsarbeit und die Förderung von Kinderunfallkommissionen als wichtiges Element zur besseren Analyse von Unfallschwerpunkten von Kindern und Jugendliche wurde unter Haushaltsvorbehalt gesetzt.

Ohne diese Festschreibungen ist für uns nicht erkennbar, wie das Gesetz sein selbstgestecktes Ziel, den Anteil des Umweltverbundes bis 2030 auf 60 Prozent zu erhöhen, erreichen will. Deshalb müssen alle zentralen Forderungen wieder hineinverhandelt werden.


https://brandenburg.adfc.de/neuigkeit/rettet-das-mobilitaetsgesetz-und-kommt-zur-fahrrad-demo-am-12-oktober-2023

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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