Kabinett entkernt Mobilitätsgesetz – wird die Verkehrswende zum Papiertiger?

Heute hat das Landeskabinett den Gesetzesentwurf für das Brandenburger Mobilitätsgesetz beschlossen und in den Landtag eingebracht. Wir sind enttäuscht! Kernforderungen wie die Angebotorientierung sind unter die Räder gekommen.

Pressemitteilung
Volksinitiative "Verkehrswende Brandenburg jetzt!"

Kabinett entkernt Mobilitätsgesetz – wird die Verkehrswende zum Papiertiger?

Potsdam, den 4. September 2023: Heute hat das Landeskabinett den Gesetzesentwurf für das Brandenburger Mobilitätsgesetz beschlossen und in den Landtag eingebracht. Aus Sicht der Volksinitiative „Verkehrswende Brandenburg jetzt!“ bleibt der Gesetzentwurf der Landesregierung deutlich hinter dem Ergebnis des knapp zweijährigen Dialogprozesses zurück, welches in der gemeinsamen Pressekonferenz mit der rot-schwarz-grünen Koalition am 11.07.2023 der Öffentlichkeit präsentiert worden war.

Dazu erklärt Fritz Viertel, Landesvorsitzender des ökologischen Verkehrsclubs Deutschland (VCD):

„Was das Kabinett heute dem Landtag vorlegt, entspricht in wesentlichen Teilen nicht mehr unserem gemeinsam erarbeiteten Gesetzentwurf. Stattdessen hat die Landesregierung das Mobilitätsgesetz weitgehend entkernt. Der politische Wille, die Verkehrswende in Brandenburg konsequent umzusetzen, ist nicht mehr erkennbar. Wir empfinden dieses Vorgehen als Respektlosigkeit gegenüber den zahlreichen Ehrenamtlichen, die über Jahre an der Entstehung des Mobilitätsgesetzes mitwirkten. Und nicht zuletzt gegenüber den rund 28.000 Brandenburgerinnen und Brandenburgern, die unsere Volksinitiative unterstützten.“

Franziska Sperfeld, Landesvorsitzende des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), fügt hinzu:

„In der nun vorliegenden Form können wir den Gesetzentwurf nicht mehr mittragen. Wir erwarten von den Regierungsfraktionen von SPD, CDU und GRÜNEN, zu ihrem Wort zu stehen. Sie können den ursprünglichen Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren wiederherstellen. Anderenfalls droht – nach dem Insektendialog – auch der zweite Dialogprozess dieser Koalition mit erfolgreichen Volksinitiativen zu scheitern. Das wäre ein Armutszeugnis für die Landesregierung von Ministerpräsident Dietmar Woidke. Und es würde das schwindende Vertrauen der Ostdeutschen in die demokratischen Institutionen weiter befeuern.“

Christian Wessel, stellvertretender Landesvorsitzender des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC), ergänzt:

„Der Entwurf des Mobilitätsgesetzes, den die Vertreterinnen unserer Volksinitiative mit dem Verkehrsministerium ausgehandelt hatten, stellte einen Minimalkonsens dar, für den die 17 Mitglieder unseres Bündnisses weitreichende Kompromisse gemacht haben. Trotzdem waren wichtige Ansätze für eine Verkehrswende erkennbar, wie der Paradigmenwechsel von einer nachfrage- zu einer angebotsorientierten Verkehrsplanung, die Menschen zum Umstieg auf das Rad und den ÖPNV motivieren sollte. Diese Stellschrauben wurden vom Kabinett aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Wird das Gesetz so beschlossen, bleibt es ein Papiertiger, der zwar Ziele formuliert, diese aber nicht erreichen kann.“

Über das Bündnis Verkehrswende Brandenburg

Unser Bündnis ist Träger der erfolgreichen Volksinitiative „Verkehrswende Brandenburg jetzt!“.
Unser Bündnis ist ein Zusammenschluss von Brandenburger Verkehrs- und Umweltverbänden, von Gewerkschaften und Jugendorganisationen. Es vertritt damit ein breites gesellschaftliches Spektrum. Das Bündnis wurde ins Leben gerufen von VCD Brandenburg, ADFC Brandenburg und BUND Brandenburg. Im Bündnis engagieren sich außer den genannten Verbänden auch Argus Potsdam, die Brandenburgische Studierendenvertretung, die BUND Jugend, Changing Cities, der Deutsche Bahnkundenverband, die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), Fridays For Future Brandenburg, die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), Greenpeace, Grüne Liga Brandenburg, der NABU Brandenburg, Potsdam autofrei, das Umweltbüro der Evangelischen Kirche und der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen – Landesgruppe Ost (VDV Ost) für eine klimaverträgliche Mobilität in Brandenburg.


https://brandenburg.adfc.de/pressemitteilung/kabinett-entkernt-mobilitaetsgesetz-wird-die-verkehrswende-zum-papiertiger-2

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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