Planung 2024

Radverkehrsplanung Potsdam © ADFC | S. Schmalz - Openstreetmap

ADFC Potsdam zu den Radverkehrsvorhaben 2024 der Landeshauptstadt Potsdam

Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Klima, Umwelt und Mobilität am 15.02.2024 hat der Radverkehrsbeauftragte, Torsten von Einem, die geplanten Radverkehrsvorhaben der Stadt Potsdam für 2024 vorgestellt.

Erklärung des ADFC Potsdam zu den Radverkehrsvorhaben 2024 der Landeshauptstadt Potsdam

Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Klima, Umwelt und Mobilität am 15.02.2024 hat der Radverkehrsbeauftragte, Torsten von Einem, die geplanten Radverkehrsvorhaben der Stadt Potsdam für 2024 vorgestellt.

1. Verwaltung plant keine Verbesserungen an Unfall-Hotspots für Radfahrende in Potsdam

Trotz steigender Sorgen um die Sicherheit von Radfahrenden in Potsdam plant die Verwaltung für das Jahr 2024 keine Verbesserungen an den zahlreichen Unfallhäufungsstellen. Radfahrende und Interessengruppen hatten gehofft, dass 2024 Verbesserungen an diesen kritischen Stellen vorgenommen würden, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Philipp Otto Sprecher der ADFC Ortsgruppe: „Probleme müssen von der Stadt schnell und aktiv angegangen werden, um ein Mindestmaß an Sicherheit für Radfahrende in Potsdam sicherzustellen. Die Unfall-Hotspots sind seit Jahren die gleichen. Wir müssen deshalb davon ausgehen, dass die Zahl verletzter Radfahrer in der Landeshauptstadt weiter steigen wird. Nur eine sichere Infrastruktur für alle Radfahrende kann eine Wende in Potsdam hin zu einem nachhaltigen Individualverkehr ermöglichen.“ Radfahrende stellen seit Jahren die Gruppe der Verkehrsteilnehmer mit den meisten Verletzten.

Der ADFC Potsdam ruft die Verwaltung der Landeshauptstadt Potsdam deshalb dazu auf, die Sicherheit der Radfahrenden ernst zu nehmen und wirksame Verbesserungen an den Gefahrenstellen in den kommenden Monaten vorzunehmen. Diverse Empfehlungen wir kurzfristig Verbesserungen erlangt werden können, hat der ADFC Potsdam unterbreitet.

2. Potsdam plant Fahrradstraße als Alternative zum verzögerten Radschnellweg

Spätestens mit Eröffnung der neuen Brücke über den Zernsee für Fußgänger-und Radfahrer wurde deutlich, dass es einer Alternative zu dem auf Jahre nicht fertigstellbaren Radschnellweg bedurfte. Deshalb forderte der ADFC Potsdam schon seit Langem die Einrichtung einer Fahrradstraße auf dem Golmer- und Galliner Damm als zeitnah realisierbare Alternative.

Damit wird die Anbindung der Brücke über den Zernsee für Pendelnde und Touristen an die Innenstadt und die Wissenschaftsstandorte Golm und Universität Potsdam sichergestellt. Obwohl die Fahrradstraße nicht den Umfang eines Radschnellwegs hat, bietet sie dennoch eine wichtige Verbesserung der Radinfrastruktur in Potsdam, die wir sehr begrüßen.

3. Potsdamer Verwaltung hinkt bei Umsetzung des Radverkehrskonzepts hinterher

Das Radverkehrskonzept, das 2017 mit großem Optimismus fortgeführt wurde, sollte den für eine verbesserte Fahrradinfrastruktur und mehr Sicherheit für Radfahrende sorgen. Trotz der ehrgeizigen Ziele und des Zeitrahmens bis 2025 scheint eine zufriedenstellende Umsetzung des Konzepts zunehmend unrealistisch und grundlegender Nachbesserungsbedarf für das RVK25 ist gegeben. Hier muss aus den vergangenen Fehlern gelernt werden und eine solide Grundlage für eine zügige Umsetzung erfolgen.

Während die Verwaltung für das Jahr 2024 „neue“ Maßnahmen für den Radverkehr angekündigt hat, handelt es sich beispielsweise beim Kuhfortdamm und der Maßnahme an der Bornimer Chaussee um Projekte, die nicht das erste Mal den Stadtverordneten angekündigt wurden.

Beim Umbau der Heinrich-Mann-Allee gibt es seit vergangenem Jahr einen verabschiedeten Auftrag zur Umsetzung baulich getrennter Radverkehrsführung. Dies scheint sich angesichts der „Prüfung von Varianten mit Radfahrstreifen und straßenbegleitenden Radwegen“ verwaltungsintern noch nicht durchgesetzt zu haben.

Downloads

Heatmap Unfallhäfigkeiten

Unfallhäufigkeiten in Potsdam

Copyright: ADFC | T. Lehmann

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https://brandenburg.adfc.de/pressemitteilung/pm-radverkehrsvorhaben-2024

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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